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Zahnersatz und Inlays - Komfortschutz (ZGuPlus)

(Tarif ZGu+ - Komfortschutz)
Leistungen
Höhe
Details
Zahnersatz einschl. Implantate
85 %

der erstattungsfähigen Aufwendungen zusammen mit der Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse.
Existiert durch regelmäßige Zahnarztbesuche ein höherer Festzuschuss ("Bonusheft") als 50 %, wird der über 50 % hinausgehende Zuschuss nicht abgezogen! Bis zu 100 % Kostenerstattung sind dann möglich.

Inlays und Kunststofffüllungen
85 %
der erstattungsfähigen Aufwendungen abzüglich der Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

Zahnprophylaxemaßnahmen
(z. B. für professionelle Zahnreinigung)

85 %
Kostenerstattung bis 85 EUR je Kalenderjahr.
Wurzel- und Parodontosebehandlung
85 %

Erstattung der Kosten wenn keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse besteht

Aufbissschienen
85 %
Erstattung der Kosten für die so genannte "Knirscherschiene" wenn keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse besteht
Akupunktur
85 %
Kostenerstattung für Akupunkturbehandlung zur Schmerztherapie oder Anästhesie, die bei den oben genannten Leistungen zum Einsatz kommen
Und noch ein Bonbon!

Für diesen Versicherungsschutz gibt es kein Aufnahmehöchstalter!

Die Leistungen sind in den ersten fünf Kalenderjahren (nach Abzug der Vorleistung der GKV) wie folgt begrenzt:

Die Gesamtleistung pro versicherter Person beträgt

im ersten Kalenderjahr maximal
1.000,00 EUR
in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal
2.000,00 EUR
in den ersten drei Kalenderjahren zusammen maximal
3.000,00 EUR
in den ersten vier Kalenderjahren zusammen maximal

4.000,00 EUR

in den ersten fünf Kalenderjahren zusammen maximal
5.000,00 EUR
Diese Begrenzungen entfallen, wenn der Versicherungsfall nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.