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Krankenhaustagegeld (KH+)

1. Das im Vertrag vereinbarte Krankenhaustagegeld wird für jeden Tag eines stationären Krankenhausaufenthaltes gezahlt (auch für den Aufnahme- und Entlassungstag).
2. Verdoppelung des vereinbarten Krankenhaustagegeldes für ein Kind (bis 14 Jahre), wenn ein Elternteil als Begleitperson stationär mit aufgenommen wird.
3. Bei einer Entbindung Zahlung des vereinbarten Krankenhaustagegeldes mindestens für 7 Tage, auch bei kürzerem Krankenhausaufenthalt und bei Hausgeburt.
4. Für Soldaten: Krankenhaustagegeld auch im Truppensanitätsbereich ab 8. Tag eines ununterbrochenen Aufenthaltes.