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Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Vermittlergesetze

Beratungs- und Dokumentationspflichten

Durch die EU-Vermittlerrichtlinie treffen den Vermittler anlassbezogenen Beratungs- und Dokumentationspflichten.

Danach hat der Versicherungsvermittler den Versicherungsnehmer in Abhängigkeit von der Komplexität der angebotenen Versicherung und soweit aus der Person des Versicherungsnehmers und dessen Situation Anlass besteht, nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen und zu beraten, wobei diese Pflicht unter Berücksichtigung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Beratungsaufwand und der zu zahlenden Prämien zu beurteilen ist. Zusätzlich müssen Vermittler Begründungen für ihre Ratschläge angeben.

Die Beratung ist zu dokumentieren und die Dokumentation ist dem Versicherungsnehmer vor dem Abschluss des Vertrages klar und verständlich in Textform zu übermitteln.

Hilfsmittel zur Dokumentation - Victoria-Geschäft (PDF)
Dokumentationsbogen (B100) Verzicht auf Beratung und Dokumentation
Informationspflicht/Beratungsgrundlage der gebundenen Vermittler der Barmenia Krankenversicherung a. G. (PDF)
Informationspflichten für gebundene Vermittler der Barmenia Krankenversicherung a. G.
Beratungsgrundlage für Mehrfachvertreter (PDF)
Informationspflichten für Mehrfachvertreter
Berufshaftpflichtversicherung (PDF)
Musternachweis Berufshaftpflichtversicherung
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Victoria für den gebundenen Vertrieb der Barmenia Krankenversicherung a. G. (PDF)
Übersicht des Versicherungsschutzes VHV Victoria - Allgemeine Bedingungen VHV Victoria - Besondere Bedingungen