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Bisher waren die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nur sehr eingeschränkt steuerlich absetzbar. Diese Regelung, durch die private Vorsorgeaufwendungen - insbesondere auch die Beiträge für eine private Krankenvollversicherung - nicht angemessen berücksichtigt wurden, beurteilten die Richter des Bundesverfassungsgerichts als Verstoß gegen das Grundgesetz. Im "Bürgerentlastungsgesetz" hat der Gesetzgeber nun die steuerliche Förderung von Krankenversicherungsbeiträgen neu geregelt. Das Gesetz wurde am 10.07.2009 vom Bundesrat abgesegnet. Das beschert den Bürgern eine Steuerentlastung in Höhe von 9,5 Mrd. EUR jährlich. Und Ihnen im Vertrieb immer bessere Argumente für die PKV!
Seit dem 1. Januar 2010 können danach alle Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden, die im Wesentlichen ein so genanntes Basisniveau, d. h. eine der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entsprechende Versorgung absichern. Und zwar ohne Obergrenze! Und - wichtig für Familien - Alle Beiträge des Steuerpflichtigen, also auch die seines Ehegatten oder seiner Kinder, werden berücksichtigt.
Was versteht der Gesetzgeber unter dem "Basisniveau"
In einem Katalog beschreibt der Gesetzgeber das Basisniveau: Dazu werden aus dem Gesamt-Beitrag für die PKV die Beitragsanteile herausgerechnet, die Mehrleistungen darstellen. Beiträge für Krankentagegeld, Kurtarife und auch für Ergänzungsversicherungen zur GKV bleiben grundsätzlich unberücksichtigt.
Barmenia-Krankenvollversicherte können - je nach Leistungsumfang - ca. 80-90 % des tatsächlichen Gesamt-Beitrages für die Vollversicherung steuerlich geltend machen! Gleiches gilt für den gesetzlichen Zuschlag. Die Beiträge für die Pflegepflichtversicherung können sogar zu 100 % abgesetzt werden.
Wie wird der steuerliche Vorteil ermittelt?
Der berücksichtigungsfähige PKV-Beitrag kann voll steuerlich geltend gemacht werden. Ihr Kunde erzielt also eine Steuerersparnis in Höhe seines persönlichen Grenzsteuersatzes, welcher von der Höhe seines zu versteuernden Einkommens abhängt:
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Übersicht Grenzsteuersätze |
Zu versteuerndes Einkommen nach |
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Persönlicher Grenzsteuersatz |
Grundtabelle |
Splittingtabelle |
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ca. 30 % |
26.250 € |
52.500 € |
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ca. 35 % |
37.250 € |
74.500 € |
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ca. 40 % |
48.250 € |
96.500 € |
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ca. 42 % |
52.500 € |
105.000 € |
Gute Nachrichten
für Leistungsbewusste - und (endlich auch einmal!) für Familien, denn die neue Formel heißt nun:
Je hochwertiger die Leistung (innerhalb des Basisniveaus!) und je größer die Familie -
Die persönliche Entscheidung für eine leistungsstarke individuelle private Vollversicherung bei der Barmenia wird so in Kürze mit erheblichen Steuervorteilen gefördert. Bis zu 40 % "zahlt" Vater Staat ab 2010 durch die Absetzbarkeit der Beiträge dazu.
Lesen Sie zu diesem Thema auch die Antworten auf die "Häufig gestellten Fragen" (FAQs).